Bewirtungsbeleg richtig ausfüllen: Schritt-für-Schritt Anleitung
Geschäftsessen mit Kunden. Mittagessen mit dem Lieferanten. Kaffee mit dem Kooperationspartner. Alles absetzbar — aber nur, wenn der Bewirtungsbeleg korrekt ausgefüllt ist.
Und hier liegt das Problem: Die meisten Unternehmer wissen nicht genau, was drauf muss. Folge? Das Finanzamt streicht den Beleg, und du zahlst drauf.
In diesem Guide zeige ich dir Schritt für Schritt, wie du Bewirtungsbelege richtig ausfüllst — damit das Finanzamt nichts zu meckern hat.
Was ist ein Bewirtungsbeleg überhaupt?
Ein Bewirtungsbeleg ist ein Nachweis für geschäftlich veranlasste Bewirtungen. Also: Essen/Trinken mit Kunden, Geschäftspartnern, Mitarbeitern — wenn es einen betrieblichen Anlass gibt.
Wichtig: Dein Mittagessen alleine? Nicht absetzbar (außer du bist auf Dienstreise). Essen mit Kunde? Absetzbar (zu 70%).
Was muss auf einen Bewirtungsbeleg?
Das Finanzamt ist bei Bewirtungskosten pingelig. Zu Recht — hier wird viel Missbrauch getrieben. Deshalb: Alle folgenden Infos müssen drauf. Fehlt eine? Beleg ungültig.
1. Die Rechnung (vom Restaurant/Café)
Basis ist die ganz normale Kassenrechnung. Diese muss enthalten:
- Name und Adresse des Restaurants
- Datum der Bewirtung
- Einzelne Positionen (was wurde bestellt)
- Nettobetrag, USt-Satz, Bruttobetrag
- USt-Identifikationsnummer oder Steuernummer (des Restaurants)
Das ist Standard. Jede ordentliche Rechnung hat das drauf.
2. Deine handschriftlichen Ergänzungen
Hier kommt der Teil, den die meisten vergessen. Auf die Rechnung (oder auf einen separaten Zettel, der an die Rechnung geheftet wird) musst du handschriftlich folgendes vermerken:
- Ort der Bewirtung (Name des Restaurants — steht meist schon drauf)
- Datum (steht auch drauf, aber zur Sicherheit nochmal)
- Namen aller bewirteten Personen — vollständiger Name, nicht "Max" oder "Kunde XY"
- Anlass der Bewirtung — z.B. "Vertragsverhandlung Projekt ABC", "Jahresgespräch mit Lieferant"
- Unterschrift (deine eigene)
Ohne diese Angaben? Beleg ungültig.
⚠️ Achtung: "Geschäftsessen" als Anlass reicht nicht. Das Finanzamt will wissen, warum ihr euch getroffen habt. "Projektbesprechung", "Vertragsverhandlung", "Kundengespräch neue Webseite" — sowas. Sei spezifisch.
Schritt-für-Schritt: So füllst du den Beleg aus
Schritt 1: Rechnung vom Restaurant holen
Klingt banal, vergessen trotzdem viele: Frag nach einer ordentlichen Rechnung — nicht nur dem Kassenbon. Manche Restaurants geben standardmäßig nur einen Mini-Bon aus, auf dem die USt-Nummer fehlt. Das reicht nicht.
Sag dem Kellner: "Ich brauche bitte eine Rechnung für die Buchhaltung mit USt-Nummer." Fertig.
Schritt 2: Rechnung auf Vollständigkeit prüfen
Noch am Tisch (oder direkt nachdem du bezahlt hast): Kurz checken, ob alles drauf ist:
- Name/Adresse des Restaurants ✓
- Datum ✓
- Positionen (Gerichte/Getränke) ✓
- Netto, USt, Brutto ✓
- USt-ID oder Steuernummer ✓
Fehlt was? Sofort reklamieren. Später ist's zu spät.
Schritt 3: Handschriftliche Ergänzung — noch am selben Tag
Warte nicht. Je länger du wartest, desto unschärfer wird deine Erinnerung. Am besten direkt nach dem Essen (oder spätestens abends) auf die Rückseite der Rechnung schreiben:
Beispiel:
Bewirtung am 01.03.2026
Ort: Gasthaus zum Hirschen, Graz
Teilnehmer: Max Mustermann (Kunde, Firma ABC GmbH), Lisa Müller (Lieferantin, XYZ GmbH)
Anlass: Vertragsverhandlung Softwareprojekt "Webshop 2026"
[Unterschrift]
Fertig. Das dauert 30 Sekunden — und spart dir im Zweifel Hunderte Euro.
Schritt 4: Rechnung archivieren
Foto machen, digital ablegen (wie alle anderen Belege auch). Bewirtungsbelege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.
Was ist absetzbar? (Und was nicht)
✅ Absetzbar (zu 70%):
- Geschäftsessen mit Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern
- Bewirtung von Mitarbeitern bei besonderen Anlässen (Weihnachtsfeier, Jubiläum)
- Bewirtung im Rahmen von Geschäftsreisen
Wichtig: Nur 70% sind absetzbar — die restlichen 30% gelten als "repräsentativ" und bleiben bei dir hängen.
❌ Nicht absetzbar:
- Dein eigenes Mittagessen (außer auf Dienstreise)
- Essen mit Freunden (auch wenn ihr "über Geschäfte redet")
- Private Feiern
- Essen mit Familienmitgliedern (außer sie sind nachweislich Geschäftspartner)
💡 Grauzone: Essen mit potenziellen Kunden (die noch nicht unterschrieben haben). Rechtlich okay — aber dokumentiere gut, dass es ein echtes Geschäftsgespräch war. Sonst könnte das Finanzamt skeptisch werden.
Häufige Fehler (und wie du sie vermeidest)
❌ Fehler 1: Anlass zu allgemein
"Geschäftsessen" oder "Kundengespräch" reicht nicht. Das Finanzamt will Details. Schreib: "Vertragsverhandlung Projekt XY" oder "Jahresgespräch Lieferant, Konditionsanpassung 2026".
❌ Fehler 2: Namen fehlen
Nur "mit Kunde" ist ungültig. Voller Name muss drauf. Wenn mehrere Personen dabei waren: Alle Namen.
❌ Fehler 3: Keine Unterschrift
Die Unterschrift ist Pflicht. Ohne = ungültig. Ja, auch 2026. Ja, auch bei digitalen Belegen (dann eingescannte Unterschrift).
❌ Fehler 4: Kassenbon statt Rechnung
Manche Restaurants geben nur einen kurzen Thermobon. Der verblasst — und oft fehlt die USt-Nummer. Immer nach einer richtigen Rechnung fragen.
❌ Fehler 5: Zu spät ausgefüllt
Du wartest 2 Wochen — und weißt dann nicht mehr genau, wer dabei war oder worüber ihr geredet habt. Füll den Beleg sofort aus. Noch am selben Tag.
Sonderfall: Bewirtung in der eigenen Firma
Was, wenn du Kunden in deinem Büro bewirtest (z.B. Catering bestellst oder selbst kochst)?
Auch möglich — aber du brauchst trotzdem einen Beleg:
- Rechnung vom Caterer/Lieferdienst (wenn bestellt)
- Oder: Eigenbeleg + Kassenbon vom Supermarkt (wenn selbst gekocht)
- Plus: Handschriftliche Ergänzung wie oben (Namen, Anlass, Unterschrift)
Praxistipp: Digitalisierung spart Nerven
Bewirtungsbelege sind nervig. Viel handschriftlich auszufüllen, leicht zu verlieren (Thermopapier!), oft zerknittert in der Tasche.
Lösung: Sofort nach dem Essen fotografieren. Moderne Tools erkennen automatisch, dass es ein Bewirtungsbeleg ist, und fragen dich nach den fehlenden Infos (Teilnehmer, Anlass). Du tippst kurz, fertig.
Besser als 3 Monate später einen verblassten Zettel anzustarren und zu überlegen, wer das noch mal war.
Fazit: Bewirtungsbelege sind einfach — wenn man's richtig macht
Die Regeln sind klar. Das Finanzamt ist pingelig — aber zu Recht. Wer sich an die Vorgaben hält, hat kein Problem.
Zusammenfassung:
- Ordentliche Rechnung vom Restaurant holen (mit USt-Nummer)
- Handschriftlich ergänzen: Teilnehmer (volle Namen), konkreter Anlass, Unterschrift
- Sofort ausfüllen (nicht irgendwann)
- Beleg archivieren (10 Jahre)
Klingt nach Aufwand? Ist es anfangs. Aber nach 2-3 Mal ist es Routine. Und die 70% Abzugsfähigkeit sind es wert.
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